KZVN lässt Katze aus dem Sack

Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege,


der Vorsitzende der „Zahnärzte für Niedersachsen“ (ZfN), Kollege Henner Bunke, hatte
kürzlich in einem Editorial des NZB vollmundig geschrieben: „Für begrenzte (Geld)-Mittel
gibt es nur begrenzte Leistungen“.
Dieser Ausspruch scheint, wie sich nun nach dem KZVN-Sondernewsletter vom 27.10.22
herausstellt, nichts als heiße Luft zu sein.
Denn nach der Ausstrahlung der Sendung „Visite“ am 25.10.22 im NDR und dort nach
der Äußerung eines Kollegen, dass UPT-Leistungen nicht mehr adäquat bezahlt würden
und deshalb Versicherte nunmehr diese Leistung privat in Rechnung gestellt bekämen,
verweist die KZVN darauf, dass Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte aufgrund
ihrer Zulassung verpflichtet seien, alle im BEMA enthaltene Leistungen als Vertragsleistung
zu erbringen. Dies gelte unabhängig davon, ob das Budget der Praxis ausreiche
oder nicht.


Diese Reaktion der KZVN auf den Fernsehbeitrag „Visite“ mit ihrem Sondernewsletter
ist unseres Erachtens unverantwortlich.
Selbst die Bundesspitze der KZV’en, der Bundesvorsitzende der KZBV, Herr Kollege
Wolfgang Esser (FVDZ,) ließ in einer Presseerklärung verlauten: „einem Großteil der
Versicherten… drohen massive Leistungskürzungen. Ein solcher Frontalangriff auf die
Patientenversorgung ist ebenso verheerend wie verantwortungslos.“
Verantwortungslos ist es unserer Meinung nach auch, wenn man einen Kollegen maßregelt,
der den Mut hat, die Realität dieser drohenden Leistungskürzung auf seine Weise
zum Ausdruck bringt. Er hat nämlich die Feststellung, dass es für begrenzte Mittel
(Budgets) bei ihm in der Praxis keine unbegrenzten Leistungen geben wird, lediglich
konkretisiert. Mit anderen Worten: Er hat im Gegensatz zu unseren Kammer- und
KZVN-Verantwortlichen kapiert, was diese Aussage in der Realität bedeutet.
Wollen die KZVN-Verantwortlichen der ZfN die Kolleginnen und Kollegen etwa zwingen,
angesichts einer nicht ausgeglichenen 10%-igen Inflationsrate, enorm gestiegenen
Personal-, Material- und Energiekosten bei abgesenkten Budgets und Honoraren
(ab 01.01.23), sämtliche möglichen Vertragsleistungen zu erbringen, obwohl die Kosten,
die dafür nötig sind, aus eigener Tasche bezahlt werden müssten?


Es gibt nur eine Antwort auf diese Frage: Wählen Sie die Kandidaten des FVDZ / Für die Vision der Zukunft


Ihr Landesvorsitzender des FVDZ Niedersachsen


Dr. Dirk Timmermann