4. Budgets dauerhaft abschaffen
Alle erbrachten Leistungen im zahnärztlichen Bereich sind notwendige und medizinisch indizierte Behandlungen. Folgerichtig ist festzustellen, dass es keine angebotsinduzierten Leistungen im zahnärztlichen Bereich gibt. Somit müssen alle erbrachten Leistungen auch in Zukunft in vollem Umfang vergütet werden. Budgets, d.h. Vergütungsobergrenzen in der GKV sind bis Ende 2022 pandemiebedingt ausgesetzt. Der Freie Verband fordert daher die Bundesregierung auf, die derzeit befristete Aussetzung der Budgets im zahnärztlichen Bereich dauerhaft fortzuschreiben. Die Abschaffung von Budgets im Gesundheitswesen sichert jungen Kolleginnen und Kollegen attraktive Perspektiven für die Zukunft. Es ist eine wirksame Maßnahme gegen den sich demografisch abzeichnenden Mangel an Ärzten und Zahnärzten vor allem auf dem Lande. Der Antrag zur Abschaffung der Budgets wurde von der Fraktion des FVDZ auf der Frühjahrs-VV im Mai 2022 gestellt und von der VV einstimmig verabschiedet. Weiterhin fordern wir die Anpassung der Gebührenordnungen (BEMA, GOZ) an Kaufkraft, Kostenentwicklung oder ähnliche Parameter im Gesundheitssektor sowie die Übertragung des Rechts zur Vorlage einer GOZ als Rechtsgrundlage der Honorierung auf die Zahnärzteschaft; mehr als 33 Jahre Stillstand in der Angleichung des Punktwertes sind genug.