3. Bürokratieabbau
Die Bürokratielast einer Zahnarztpraxis hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das rational nicht mehr zu begründen ist. Durch Abbau von Bürokratie in unseren Praxen können Abläufe verschlankt und Arbeitszeit in erheblichen Umfang wieder für die Patientenversorgung eingesetzt werden. Deshalb fordert der FVDZ, die Vorschläge des Normenkontrollrates zum Bürokratieabbau zügig umzusetzen. Insbesondere muss die sogenannte Negativdokumentation bei Standardprozessen und die Übertragung der Zuständigkeiten für Kontrollen bei Begehungen nach dem Medizinproduktegesetz auf die Zahnärzteschaft realisiert werden. Bürokratie muss aus Sicht des Freien Verbandes bepreist und von jenen bezahlt werden, die sie verlangen (z.B. für den Versicherten-Stammdatenabgleich der GKV). Erforderliche und sinnvolle Regelungen haben sich durch das Übermaß an Bürokratie in ihr Gegenteil verkehrt. Schlimm genug, wenn externe Regelungen (z.B. DGSVO, MPG …) uns Arbeitszeit rauben, schlimmer noch, wenn vertragliche Regelungen (z.B. die neue PAR-Strecke, UPS-Schienen) trotz bester Intention bürokratisch überfrachtet werden. Die GKV darf nicht das Ziel haben, die Behandlung von Patienten bis in das kleinste Detail (maß-)regeln zu wollen.
Der Freie Verband fordert die politischen Entscheidungsträger auf, den zahnärztlichen Körperschaften effizientes und nutzungsorientiertes Verwaltungshandeln im Rahmen der Selbstverwaltung zu ermöglichen. Auch in unserer Selbstverwaltung muss Bürokratie abgebaut werden. Der FVDZ-Niedersachsen hat sehr umfangreiche Initiativen zum Bürokratieabbau ergriffen. Das Ziel der Bemühungen ist aber noch nicht erreicht. Jede Kollegin und jeder Kollege kann mit ihrer/seiner Stimme aber den Prozess des Bürokratieabbaus beeinflussen.