Wer FVDZ wählt, gibt die Stimme dem Bürokratieabbau!

Eines der übergeordneten Probleme in unserem Beruf ist derzeit die Bürokratie. Sie ist ein extremes Hindernis für die selbstständige freiberufliche Tätigkeit eines Zahnarztes und insbesondere für die eigene Niederlassung.

Besonders die Niederlassung in ländlichen Regionen ist dadurch betroffen, da dort auch Budgets und Regresse zusätzliche, starke Niederlassungs-Hindernisse darstellen. Insofern muss mit großer Vehemenz daran gearbeitet werden, Forderungen nach Abschaffung von Bürokratielasten ins Bewusstsein von Politikern zu bringen.

So haben wir schon Anfang 2018 erste Schritte zur Umsetzung der Vorschläge des „Nationalen Normenkontrollrates zum Bürokratieabbau“ mit Hilfe von politischen Vertretern unternommen. Ein besonderer Dank gilt hier dem Sprecher für Gesundheit der CDU-Landtagsfraktion in Hannover, Volker Meyer. Diese Vorschläge waren bereits 2015, mit allen maßgeblichen Beteiligten z.B. Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten und mit weiteren Gruppen konsentiert. Der FVDZ Niedersachsen hatte dann im Dezember 2018 nach etlichen Vorgesprächen mit allen Beteiligten in der Landes-Gesundheitspolitik, das Thema Bürokratieabbau erörtert. Dabei ging es konkret um die Übertragung der Kontrollen gemäß den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes: weg von der Gewerbeaufsicht – hin zu der Zahnärztekammer.

Wir hatten zunächst alle wesentlichen Punkte im Konsens besprochen, um sie anschließend parlamentarisch im Landtag auf den Weg bringen zu können. Wir mussten aber leider feststellen, dass die politischen Akteure von ihrer ursprünglichen Zustimmung immer mehr abrückten und das Rad der gemeinsamen Absprachen wieder zurückdrehen wollten. Als Vertreter des Freien Verbandes versuchten wir darauf hin, zu einem erneuten Konsens zu kommen. Allerdings ohne Erfolg.

Damit war die Absage an einen ernsthaften Bürokratieabbau in dieser Legislatur besiegelt.

Insofern können wir erst nach der nächsten Landtagswahl im Herbst dieses Jahres wieder einen neuen Versuch unternehmen.

Leider wurde nach Konstituierung des neuen ZFN-Kammervorstandes ein ZfN-Mehrheitsbeschluss bewirkt. Dieser besagt, dass die Kammer, die bisher von uns initiierte gemeinsam vereinbarte Linie verlassen wird. Inhaltlich besagt dieser Beschluss, dass zukünftig die Zahnärztekammer gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht die zahnärztlichen Praxen durch Begehungen überprüfen will.

In unseren Augen ist dies kein Bürokratieabbau, sondern erhöht die Bürokratielasten unserer Praxen. Die Kammer wird damit zum Handlanger der Gewerbeaufsicht.

Ein weiterer Punkt beim Bürokratieabbau ist bei den Dokumentationspflichten die Einführung der so genannten „Negativ-Dokumentation“, d.h., dass bei der Aufbereitung von Sterilgut nach einem festgelegten und immer wiederkehrenden Prozess es darum geht, lediglich nur die Abweichungen im Rahmen einer Tagesenddokumentation vorzunehmen.

Fazit:

Bei erfolgreicher Umsetzung der Vorschläge des Normenkontrollrates zum Bürokratieabbau könnte jeder Zahnarzt erhebliche Zeit einsparen, die der Behandlung unserer Patienten zu Gute kommt. Jede Kollegin und jeder Kollege kann mit ihrer/seiner Stimme den Prozess des Bürokratieabbaus beeinflussen: Bei der Wahl zur Vertreterversammlung (VV) der KZVN können die Kandidaten des Freien Verbandes gewählt werden.

Wer FVDZ wählt, gibt die Stimme dem Bürokratieabbau!

 

Dr. Dirk Timmermann
Landesvorsitzender des FVDZ Niedersachsen