6. Sichere TI und Erstattung aller Kosten

Die Digitalisierung ist seit Jahren in den Zahnarztpraxen etabliert. Bereits ein Großteil der Praxen setzt auf digitale Verwaltungsprogramme, Röntgentechnik und zahnärztliche Dokumentation. Der „digitale Workflow“ nimmt in zahnärztlichen Praxen kontinuierlich zu. Der Freie Verband sieht die uns von staatlicher Seite aufgedrückte Telematik Infrastruktur (TI) kritisch, da sie derzeit in der Zahnmedizin keinen Nutzen darstellt und den Praxistest bisher nicht bestanden hat. Neue TI-Komponenten müssen ihre Praxistauglichkeit und Datensicherheit in ausreichend bemessenen Testphasen beweisen. Ihr Einsatz darf Arbeitsprozesse und Abläufe in den Praxen nicht belasten. Der FVDZ hat auf der Frühjahrs-VV 2022 seine Forderung nach Einführung einer einjährigen Testphase für alle TI-Anwendungen erfolgreich durchgesetzt.
Durch eine TI-Petition ist es dem FVDZ unter großer Beteiligung der niedersächsischen Zahnärzteschaft gelungen, dass es zu einer Verlängerung der Testphasen gekommen ist. In deren Folge hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Einführung von E-Rezept und e-AU verschoben.
Auf der Frühjahrs-VV im Mai 2022 hat der FVDZ in einem Antrag den Gesetzgeber aufgefordert, den Betrieb der TI auszusetzen und alle mit der Nichterfüllung von TI-Verpflichtungen verbundenen Sanktionen aufzuheben. Aktuell werden unsere Praxen unter Strafandrohung in die Anbindung an die TI mit all ihren Mängeln gezwungen, andere „Player“ in der Ti werden nicht sanktioniert. Der Freie Verband fordert die vollständige Übernahme aller bisherigen durch die TI entstandenen Ausgaben, auch von Reparaturmaßnahmen, nachträglichen EDV-Installationen, Schulungen. Mit Einführung der nächsten TI-Generation TI 2.0 werden den Praxen vermutlich erneut hohe Kosten entstehen. Der FVDZ fordert den Gesetzgeber auf sicherzustellen, dass den Vertragszahnarztpraxen die durch die Einführung und den Betrieb der TI 2.0 neu entstehenden direkten und indirekten Gesamtkosten vollumfänglich erstattet werden.