5. Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel
Schon heute leiden viele Praxen in den Städten, aber zunehmend auch auf dem Lande unter einem eklatanten Fachkräftemangel, obwohl es kaum einen vielseitigeren, mit vielen Aufstiegsmöglichkeiten verbundenen Ausbildungsberuf gibt, der selbst in Pandemiezeiten krisensicher ist. Neben Respekt und wertschätzendem Umgang in den Praxen ist die Gehaltssituation dafür einer der wichtigsten Faktoren. Die überwiegende Zahl der Arbeitgeber hat ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jahren 2020 bis 2021 als Zeichen der Wertschätzung steuer- und beitragsfreie Sonderzahlungen gewährt. An dieser Form der Anerkennung hat es der Gesetzgeber mangeln lassen, als er die Mitarbeiter unserer Praxen, anders als Angehörige der Pflegeberufe, für die Zeit der Pandemie von Bonuszahlungen ausgeschlossen hat. Damit hat der Bundestag eine Chance vertan, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zeiten hoher Arbeitsbelastung und Gesundheitsrisiken eine angemessene Wertschätzung für ihre Leistungsbereitschaft entgegenzubringen. Der FVDZ fordert die Gleichbehandlung unseres Fachpersonals mit Angehörigen von Pflegeberufen und die Bereitstellung von Prämienzahlungen. Zudem fordert der FVDZ bei einer Inflationsrate von mehr als 8 Prozent und einer deutlichen Mindestlohnerhöhung höhere Punktwerte in BEMA und GOZ, damit wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter adäquat bezahlen können.