8. Mehrleistungsberechnung für alle Bereiche

Nach wie vor sind Leistungen des BEMA außerhalb der Füllungs- und Zahnersatztherapie nicht mehrleistungs- oder zuzahlungsfähig. Der FVDZ fordert die Öffnung des BEMA für eine Mehrleistungsfähigkeit für alle Therapieleistungen und damit eine Aufhebung des Zuzahlungsverbotes.